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Systemberatung DTP-IT, aus Bietigheim-Bissingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemberatung für DTP-IT

§1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Systemberatung für DTP-IT. (2) Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, soweit ihre Geltung von uns durch unsere Geschäftsführer, Prokuristen oder Generalhandlungsbevollmächtigten schriftlich bestätigt wird. (3) Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

§2 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
(1) Unsere Warenangebote richten sich ausschließlich an Personen und Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde erklärt bei Abgabe der Bestellung verbindlich, nicht als Verbraucher zu handeln. (2) Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich (invitatio ad offerendum). Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Bei einer Online-Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung ist keine Vertragsannahme. Wir sind berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen, es sei denn, der Kunde bestimmt eine kürzere Bindungsfrist seines Angebots. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Ware liefern. (3) Entspricht die Bestellung des Kunden einem unserer – unverbindlichen – Warenangebote, werden wir uns bemühen, den Kunden innerhalb von drei Werktagen ab Eingang der Bestellung zu informieren, sofern die Bestellung von uns nicht oder nicht zu diesen Konditionen angenommen werden kann. (4) Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung bzw. dem Pflichtenheft. Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt, jederzeit die Erstellung eines Pflichtenheftes zur Fixierung des Auftragsinhalts zu verlangen. (5) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. (6) Vorbehaltlich anderer Vereinbarung liefern wir nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands.

§3 Kundenangaben und Erreichbarkeit
(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Kunde hat eine Erreichbarkeit per Post oder Telefax, bei Online-Bestellungen per E-Mail sicherzustellen.

§4 Preise, Versand-, und Verpackungskosten
(1) Bei den Preisangaben in unseren Warenangeboten handelt es sich um unverbindliche tagesaktuelle Preise. Wir weisen darauf hin, dass die Preise aufgrund schnell wechselnder Einkaufsbedingungen Schwankungen unterliegen. (2) Die Preise verstehen sich \’netto incl. Vorortlieferung\‘, d.h. insbesondere ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und Versandkosten. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise pro Stück. (3) Nach Wahl des Kunden bieten wir verschiedene Versandmöglichkeiten (Standard- oder Eilversand) an. Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops besteht zudem die Möglichkeit der Selbstabholung. Der Kunde wird vor Abgabe der Bestellung über die Höhe der voraussichtlichen Versandkosten informiert. Sollte sich herausstellen, dass die tatsächlichen Versandkosten höher sind als in der Versandinformation angegeben, behalten wir uns vor, die Ausführung der Bestellung von der Übernahme höherer Versandkosten abhängig zu machen. Einzelheiten zu den Versandmöglichkeiten und -kosten bei Online-Bestellungen finden sich in unseren Versandinformationen auf unseren Internetseiten. (4) Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht gesondert berechnet. Bei aufwändigen Verpackungen steht uns das Recht zu, die Verpackungskosten gesondert geltend zu machen. (5) Nach Vertragsschluss behalten wir uns das Recht vor, bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Kostenerhöhungen, etwa Preiserhöhungen seitens der Herstellerfirma, Zollerhöhungen und Währungsschwankungen, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des ursprünglichen Preises, hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

§5 Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorauskasse oder per Barnachnahme (nur bei Bestellung bis zu EUR 5.000). (2) Bei Stammkunden sind – Bonität vorausgesetzt – nach Vereinbarung auch andere Zahlungsarten möglich (z.B. per Verrechnungsscheck-Nachnahme, per Lastschrift, per Bankeinzug oder in Sonderfällen auch per Rechnung). Auch nach Vertragsschluss behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme durchzuführen, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Forderung von uns in Verzug gerät oder sonstige begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. (3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter Vereinbarung. (4) Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beglichen werden, ein begebener Scheck nicht eingelöst oder eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht wird. (5) Gerät der Kunde in Verzug, ist die Forderung in Höhe des von den deutschen Banken durchschnittlich erhobenen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§6 Lieferung, Teillieferungen
(1) Wir bemühen uns um kurzfristige Lieferung. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten von Eilzustellungen sowie Möglichkeit der Selbstabholung. Die Einzelheiten sind auf unseren Internetseiten unter Versandinformationen einsehbar. Hat der Kunde vorauszuleisten, ist die Aufgabe zum Versand von dem Eingang der Zahlung abhängig. (2) Angaben über voraussichtliche Liefertermine sind unverbindlich. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als verbindlich bezeichnet sind. (3) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. (4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluss entstehenden, von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie zum Beispiel Naturereignisse, Terror, Embargo, Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigten uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden den Kunden von dem Eintritt derartiger Umstände benachrichtigen. Entstehen einer Vertragspartei infolge der Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere Terminschwierigkeiten, ist diese berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. (5) Teillieferungen und Teilrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Teilrechnungen sind innerhalb unserer Zahlungsbedingungen auszugleichen.

§7 Versandvorschriften – Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt durch die Systemberatung DTP-IT, leistungsfähige Paketdienste oder Speditionen unserer Wahl. (2) Der Abschluss einer Transportversicherung bedarf gesonderter Absprache und wird dem Kunden nach Aufwand berechnet. (3) Die Sendung reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden zu einem bestimmten Termin oder gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (4) Der Kunde verzichtet darauf, Verpackungen zurückgegeben und ist für die sachgerechte Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

§8 Ausfuhrkontrolle / Exportverbot / Embargobestimmungen
(1) Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Insbesondere technische Produkten, Hardware und Computersoftware können Embargobestimmungen unterliegen und ihre Ausfuhr aus dem Lieferland kann verboten oder genehmigungspflichtig sein. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bis zum Endverbraucher auf eigene Kosten verantwortlich. Insbesondere obliegt es dem Kunden, sich über die jeweils geltenden Export- und Importbestimmungen zu informieren (z.B. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn / Taunus und beim US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C.), diese Bestimmungen sowie etwaige von uns ausgesprochene Exportverbote einzuhalten und erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, auf etwaige Exportverbote hinzuweisen. Sofern wir den Kunden auf Exportvorschriften hinweisen sollten, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit. Derartige Hinweise entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Erkundigungspflicht.

§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und für die technische Ausstattung, die die Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen ermöglicht, liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine vertraglich geschuldete und grundsätzlich gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von uns zurückgeht. (2) Übernehmen wir Arbeiten bei dem Kunden, ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten, die mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich passender Stromquellen ausgestattet sind, bereitzustellen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, z.B. benötigte Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen und die Verfügbarkeit notwendiger Ansprechpartner zu gewährleisten. (4) Die regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Insbesondere ist er vor der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch uns verpflichtet, seine Datenbestände vor Verlust zu sichern. Von allen uns überlassenen Daten sind ausreichende Sicherungskopien anzufertigen. (5) Liefer- und Leistungsverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht erbringt, gehen zu Lasten des Kunden.

§10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe unserer Leistung zu erklären. (2) Die Abnahme gilt nach 10 Werktagen ab der Übergabe des Werks als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich darlegt.

§11 Produktangaben, Lizenzbedingungen der Hersteller
(1) Die in unserem Warenpräsentationen aufgeführten Maß-, Gewichts- und technischen Angaben sowie Texte und Abbildungen dienen nur der ungefähren Orientierung. Abweichungen und Konstruktionsänderungen, insbesondere in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Im Zweifelsfall sind die aktuellen Beschaffenheitsangaben und Datenblätter der Hersteller des Produkts maßgebend. (2) Angaben über Produkteigenschaften stellen keine Garantien, sondern nur Produktbeschreibungen dar. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. (3) Für verschiedene Produkte (z.B. bei Software) gelten über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Lizenzbestimmungen der Hersteller. Der Kunde erkennt diese Bedingungen an. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen Schadensersatzansprüche zur Folge haben können.

§12 Produktangaben, Lizenzbedingungen der Hersteller
(1) Wir übernehmen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die Gewährleistung für Sachmängel der gelieferten Ware. (2) Wir weisen darauf hin, dass die Hersteller der gelieferten Produkte darüber hinaus teilweise Herstellergarantien gewähren. In diesem Fall gelten die etwaigen Garantiebestimmungen der Hersteller. Aufgrund einer solchen Herstellergarantie können keine Ansprüche gegen uns, sondern nur direkt gegen den Hersteller erwachsen. (3) Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (4) Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser, wenn möglich, bestätigen zu lassen. (5) Mängel, die bei gehöriger Untersuchung erkennbar sind, sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln rechnet sich die Rügefrist ab Entdeckung des Mangels. (6) Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl zunächst durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Ist die von uns gewählte Form der Nacherfüllung für den Kunden mit erheblichen Nachteilen verbunden, ist der Kunde berechtigt, die andere Form der Nacherfüllung zu verlangen. Unser Recht, auch diese Form der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Unmöglichkeit zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Mängelbeseitigung können wir nach billigem Ermessen entweder verlangen, dass die Kaufsache auf unsere Kosten zur Reparatur an uns geschickt wird oder die Reparatur durch einen Techniker bei dem Kunden vornehmen. (7) Hinsichtlich des Rechts des Kunden, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten, gelten die gesetzlichen Vorschriften, allerdings mit der folgender Maßgabe: Haben wir innerhalb einer von dem Kunden zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist einen Nacherfüllungsversuch vorgenommen, der den Mangel allerdings nicht beseitigt hat, ist der Kunde erst dann berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelrechte überzugehen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. (8) Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere eines geringfügigen Mangels, ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. (9) Jegliche Mängelhaftung entfällt insoweit, als ein Fehler darauf beruht, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen oder Eingriffe nicht autorisierter Dritter an den bzw. in die Produkte vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Die Beweislast für eine fehlende Ursächlichkeit der oben genannten Umstände für den Fehler trifft den Kunden. (10) Warenrücksendungen soll ein ausgefülltes RMA Rücksendeformular beigefügt werden. Das Rücksendeformular liegt der Lieferung bei, kann aber auch nachträglich (telefonisch, per Fax oder E-Mail) angefordert werden. Unfrei zurückgesandte Warensendungen werden nicht angenommen. Ist der Kunde aufgrund eines Mangels zur Rücksendung berechtigt, werden wir die erforderlichen Kosten der Rücksendung nach Erhalt eines Nachweises über die Höhe der Aufwendungen erstatten. Erhöhte Kosten, etwa durch ein nicht bestimmungsgemäßes Verbringen der Ware an einen anderen Ort oder durch Wahl einer besonderen Versandart (z.B. Eilversand) sind von dem Kunden zu tragen. (11) Bei einer Rücksendung zur Reparatur ist eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beizufügen. Gibt der Kunde keine oder eine unzureichende Fehlerbeschreibung ab, sind wir berechtigt, den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand, mindestens jedoch eine Test- und Bearbeitungspauschale in Höhe von ? 30,00 zzgl. Umsatzsteuer, dem Kunden in Rechnung zu stellen. (12) Bei der Rücksendung von Datenträgern sind vor der Rücksendung alle auf diesen Datenträgern befindlichen Daten zu löschen. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust der Daten. (13) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen – zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen – nur unter den in § 13 genannten Voraussetzungen. (14) Rückgriffsrechte des Kunden im Sinne des § 478 BGB bleiben unberührt, sofern dem Kunden kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln. (15) Ergibt eine Überprüfung der Ware, dass ein Mangel nicht vorlag, sind wir berechtigt, dem Kunden unseren Aufwand nach unseren allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine Test- und Bearbeitungspauschale von EUR 30,00 zzgl. Umsatzsteuer, sowie alle weiteren Kosten (z.B. Kosten des Rückversands) in Rechnung zu stellen. (16) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.

§13 Rücktritt des Kunden, Schadensersatzhaftung der Systemberatung für DTP-IT
(1) Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag geltenden die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass ein Rücktrittsrecht wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur in Betracht kommt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. (2) Für Schäden irgendwelcher Art haften wir – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. (3) Sofern wir gemäß Absatz 1 für fahrlässiges Verhalten haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. (4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. (5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

§14 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erledigung aller Ansprüche, die uns gegen den Kunden erwachsen sind oder aus der bestehenden Geschäftsbeziehung noch erwachsen. (2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Ware, die nicht in unserem Eigentum steht, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungswert, einschl. MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in dem Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Ware zu dem Wert der Hauptsache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung an uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich für uns. (3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Steht uns an der veräußerten Ware nur ein Miteigentumsanteil zu, tritt der Kunde die Forderung in Höhe des Rechnungswerts der gelieferten Ware einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab. Wir ermächtigten den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Verzugsfall, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung offenzulegen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. (4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung der Drittwiderspruchsklage, angefallen sind, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung und ohne vorherigen Rücktritt vom Kunden herauszuverlangen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach Androhung zu verwerten und den Erlös – abzüglich angemessener Verwertungskosten – gegen unsere Forderungen zu verrechnen.

§15 Datenschutz
(1) Der Kunde willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Shop abrufbaren Datenschutz. Der Kunde erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

§16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Lieferungsvertrag ist unser Firmensitz in Asperg. (2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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